Wie Ihr vielleicht schon mitbekommen habt, hat sich der Bundesrat in seiner 1000. Sitzung am 12.02.21 in einer Stellungnahme für die Änderung des § 5d Absatz 2 Satz 4 DRiG ausgesprochen. Der Änderungsvorschlag sieht vor, die Bildung einer Gesamtnote auf dem Zeugnis des ersten juristischen Staatsexamens abzuschaffen.
Das bedeutet, dass ab dem 01. Januar 2022 die Noten der Schwerpunktbereichsprüfung und die der staatlichen Pflichtfachprüfung auf dem Zeugnis nur noch in getrennter Form ausgewiesen werden sollen.
Was das heißt und wie unsere Meinung hierzu ist, erfahrt Ihr in unserer Stellungnahme. Wer gerne die Stellungnahme des Bundesrates nochmals nachlesen möchte, findet diese hier (ab Seite 15 wird es relevant).
Für weitere Hintergrundinfos, gerade im Hinblick auf den Umstand, wie es zu diesem Ergebnis langfristig kommen konnte, findet Ihr auf der Seite des BRF noch weitere Informationen. Dort findet sich auch eine durch diesen initiierte Petition zur Verhinderung der Abschaffung der Gesamtnote.