Folgende Mitteilung hat das JPA veröffentlicht:

https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/09_sammlung/Ergaenzung-Hinweis-Freiversuch-Stand-06_07_2020.pdf

Wichtiger klarstellender Hinweis Freiversuch / Sonderregelung „Corona- Freisemester“

„Unter dem 19. Mai 2020 ist bekanntgegeben worden, dass das Sommersemester 2020 wegen der durch die CoVID-19-Pandemie entstandenen Einschränkungen bei der Berechnung der Semesterzahl für den Freiversuch nach § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW unberücksichtigt bleibt – unter Hinweis darauf, dass diese Regelung aber bei Prüflingen, die sich vor dem 01.04.2020 zum Freiversuch ohne Abschichtung hätten melden müssen, ohne Auswirkung ist.
Angesichts zahlreicher eingegangener Anfragen wird Folgendes ergänzend klargestellt:

Die Zulassung zur Abschichtung setzt gemäß § 12 Abs.1 JAG NRW eine Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bis spätestens zum Abschluss des siebten Fachsemesters voraus. Diese Frist kann trotz des Freisemesters „Sommersemester 2020“ nur noch wahren, wer das siebte Fachsemester (ggfs. unter Berücksichtigung anderer Freisemester gemäß § 25 Abs. 2 JAG NRW) noch nicht mit Ablauf des Wintersemesters 2019/2020 am 31.03.2020 abgeschlossen hatte.
Die Zulassung zum Freiversuch ohne Abschichtung setzt gemäß § 25 Abs.1 JAG NRW eine Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bis spätestens zum Abschluss des achten Fachsemesters voraus. Diese Frist kann trotz des Freisemesters „Sommersemester 2020“ nur noch wahren, wer das achte Fachsemester (ggfs. unter Berücksichtigung anderer Freisemester gemäß § 25 Abs. 2 JAG NRW) noch nicht mit Ablauf des Wintersemesters 2019/2020 am 31.03.2020 abgeschlossen hatte.

Die Sonderregelung zum „Corona-Freisemester“ bleibt also ohne Auswirkung, soweit die Meldefristen der §§ 12 Abs. 1; 25 Abs.1 JAG NRW bereits vor Beginn des Sommersemesters 2020 abgelaufen waren.
Es wird dringend gebeten, von entsprechenden individuellen Anfragen abzusehen. Angesichts des derzeitigen stark erhöhten Geschäftsanfalls kann und wird eine zeitnahe Beantwortung nicht erfolgen.“

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