Der Fachbereichsrat ist neben dem Dekanat eines der beiden Organe des Fachbereichs Jura. Dieses setzt sich aus den Vertreter*innen aller Statusgruppen des Fachbereichs zusammen. Insgesamt sind die studentischen Interessen mit drei Sitzen vertreten. Zu den Aufgaben des Fachbereichsrats gehören unter anderem die Wahl des Dekanats, das Beschließen von Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Festlegung grundsätzlicher Projekte und Einrichtungen des Fachbereichs. Außerdem beschließt der Fachbereichsrat den jährlichen Haushaltsvorschlag des Fachbereichs. Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind öffentlich.

Die aktuellen Mitglieder des Fachbereichsrates können hier aufgerufen werden.