Die Schwerpunktbereichsprüfung stellt einen Teil der juristischen Ausbildung dar. Diese wird nach der Zwischenprüfung und in der Regel vor der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt. Zusammen mit der staatlichen Pflichtfachprüfung bildet die Schwerpunktsbereichsprüfung die Note für die Erste juristische Prüfung im Verhältnis 30:70 (§ 2 Abs. 1 und § 29 JAG). Der Schwerpunkt erstreckt sich über zwei Semester und wird studienbegleitend in der Regel im 5. und 6. Fachsemester abgelegt. In dieser Zeit sollen Studierende vertiefende Kenntnisse in einem Teilgebiet des Rechts erwerben. Ein Überblick über die verschiedenen Schwerpunktbereiche:

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen und ein FAQ findet ihr in der aktuellen Schwerpunkt.Info. Diese Broschüre liegt in der Fachschaft aus oder ist hier online verfügbar.

Weitere Ansprechpartner für Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium:

Frau Dr. Barkey-Heine (Fachstudienberaterin und Leiterin des Prüfungsamtes), Alte UB Raum 208, Sprechstunde: Mo – Fr 10 – 12.30 Uhr; telefonisch: Mo – Do 14 – 15 Uhr.

Studienberatung der Fachschaft: beratung@fsjura.org oder während den Öffnungszeiten (Im Semester: Mo-Fr von 10 – 13; In der vorlesungsfreien Zeit: Di & Do von 10 – 12 Uhr) in der Fachschaft! 

Für inhaltliche Fragen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen bzw. -fächern stehen euch die jeweiligen Professor*innen zur Verfügung.