Der Fachschaftsrat ist das zentrale Handlungsorgan der Studierenden des Fachbereichs Jura. Insgesamt besteht der Fachschaftsrat aus zehn Räten, die jeweils verschiedenen Geschäftsbereichen zugeordnet sind. Die Fachschaftsvertretung (FSV) wählt jedes Semester fünf Fachschaftsräte. Die Amtszeit der einzelnen Räte selbst beträgt ein Jahr. Der Fachschaftsrat setzt sich für die Belange der Jurastudierenden ein und vertritt die Interessen gegenüber den Professor*innen. Außerdem steht der Fachschaftsrat im engen Kontakt zum Dekanat, um aufkommende Probleme schnellstmöglich zu besprechen und Lösungen zu finden. Darüber hinaus ist der Fachschaftsrat für zahlreiche studentische Angebote zuständig. Die Aufgabenbereiche reichen von Veranstaltungen (z.B. O-Woche oder JuraStart-Party) über die Altklausurleihe bis hin zu verschiedenen Publikationen (z.B. Ersti.info). Außerdem berät der Fachschaftsrat die Studierenden bei allen Fragen rund um das Studium.