Das Jurastudium dauert in der Regel zwischen acht und zehn Semester und gliedert sich in drei Studienabschnitte (den offiziellen Studienverlaufsplan findet ihr hier):
Grundstudium (1. – 4. Semester) | Erlernen der Grundlagen des Rechts bzw. des examensrelevanten Stoffs; Ablegen der Zwischenprüfung bis i.d.R. zum Ende des 4. Semesters |
Schwerpunktbereich (5. – 6. Semester) | Spezialisierung in einem juristischen Schwerpunktbereich, wobei die Note mit in das Examen hineinzählt |
Repetitorium (7. – 8. Semester) | Wiederholung und Vertiefung des Pflichtstoffs zur Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfung |
Der Schwerpunkt stellt keine „Extra-Prüfung“ dar, sondern wird studienbegleitend erworben. Die Zwischenprüfung hingegen ist eine gesonderte Prüfung, welche jeweils eine Klausur im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht umfasst. Diese Prüfungen sind aber lediglich gewöhnliche Semesterabschlussklausuren, wodurch kein zusätzlicher Klausurstress entsteht.
Zudem hat gemäß § 8 JAG NRW jede*r Studierende eine praktische Studienzeit abzuleisten. Die praktische Studienzeit muss insgesamt einen Zeitraum von drei Monaten umfassen. Sie ist während der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in mindestens zwei, höchstens drei Teilen abzuleisten. Davon müssen mindestens vier Wochen in der Rechtspflege (vornehmlich bei Rechtsanwält*innen oder einem Unternehmen der freien Wirtschaft) und vier Wochen bei einer Verwaltungsbehörde absolviert werden.
Weitere Informationen findet ihr in der „Erstsemester.Info“-Broschüre unter https://fsjura.org/publikationen/ oder auf den entsprechenden Seiten der juristischen Fakultät.