Das Dekanat hat erste Infos zum kommendem Wintersemester veröffentlicht.

Quelle: https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/news-hauptseite/erste-informationen-zum-wintersemester-2020-21/

1. Der Unterricht für die Studierenden des ersten Semesters wird ab dem 2.11.2020 beginnen, ab dem 26.10.2020 findet eine Orientierungswoche sowie Lehrveranstaltungen unter dem Obertitel „Einführung in die Rechtswissenschaft“ statt. Für höhere Fachsemester beginnt der Lehrbetrieb am 26.10.2020.

2. Stand heute geht das Rektorat davon aus, dass im Wintersemester ein Vollbetrieb unter Einschränkungen durch Hygieneregeln entlang der ab dem 26.10.2020 gültigen Allgemeinverfügung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums NRW möglich ist, was Präsenzlehre zulässt. Allerdings liegt die aktuelle Anzahl von Studierenden, sich in einem Hörsaal versammeln dürfen, bei 50 Personen. Wie sich diese Grenze in den nächsten Wochen entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar.

3. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist deshalb damit zu rechnen, dass größere Vorlesungen mit mehreren Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht vollständig als Präsenz, sondern nur als Hybridveranstaltungen oder ausschließlich virtuell angeboten werden können.

4. Welche Veranstaltungen vollständig als Präsenzveranstaltungen, welche als Hybridveranstaltungen (eine Gruppe lernt im Hörsaal, eine weitere Gruppe im virtuellen Raum) und welche allein online angeboten werden, steht derzeit noch nicht fest. Hierüber wird ein Planungsstab „Lehre im WS 2020/21“, bestehend aus dem Dekan, dem Studiendekan, drei Professorinnen und Professoren aus den verschiedenen Fachgruppen sowie je eines Vertreters der Studierenden und des akademischen Mittelbaus, in der zweiten Hälfte des Septembers beraten. Diese Ergebnisse werden wir Ihnen Anfang Oktober (voraussichtlich in der Woche ab dem 5.10.2020) bekanntgeben.

5. Sollte es zu einem weiteren starken Anstieg des Infektionsgeschehens kommen, hat sich das Rektorat vorbehalten, in einen eingeschränkten Betrieb bzw. im Fall eines erneuten Lockdowns in einen Minimalbetrieb überzugehen. Dies würde bedeuten, dass die Lehre ganz überwiegend oder ausschließlich virtuell stattfindet. Sollte diese Entwicklung eintreten, was wir weder hoffen, noch derzeit erwarten, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren.

6. In jedem Fall werden wir gewährleisten, dass auch das WS 2020/21 wie bereits das SS 2020 vollumfänglich studierbar sein wird und alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht werden können. Soweit die Lehre ganz oder teilweise virtuell angeboten werden muss, werden wir auf die im SS 2020 erprobten Formate (ZOOM-Vorlesungen, Aufzeichnung und Übertragung der Vorlesung aus dem Hörsaal bzw. Audiodaten mit Fragerunden) setzen.

Bleiben Sie gesund und heiter, zumindest aber gelassen!

gez. Matthias Casper, Dekan

Stand: 26.08.2020″

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