Wer vor der eigenen mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Eindruck hiervon gewinnen will, hat nun wieder die Möglichkeit, als Zuhörer:in an einer mündlichen Prüfung teilzunehmen.

Einen Zuhörerschein kann beantragen, wer sämtliche Aufsichtsarbeiten angefertigt hat. Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten in den Prüfungsräumen kann das Zuhören pro Kandidat:in maximal an einem mündlichen Prüfungstermin ermöglicht werden.

Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Tag des Vormonats mit dem dafür vorgesehenen Vordruck beim JPA Hamm gestellt werden. (Ausnahme: Für die Teilnahme an einem Termin im März 2023 kann der Antrag bis zum 22. Februar 2023 gestellt werden).

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erteilung eines Zuhörerscheins findet ihr hier.

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