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Die Rechtliche Regelung der Triage
17. Oktober 2022 @ 18:00 – 20:00
Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, die in einigen Ländern wie Indien, Italien oder Frankreich die Krankenhauskapazitäten völlig ausreizte, war die Angst groß, aufgrund fehlender Vorgaben für die Triage- Situation schlechter oder gar nicht behandelt zu werden. Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen wollten den Gesetzgeber im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zum Handeln bewegen. Am 16.12.2021 beschloss das Bundesverfassungsgericht: Aus Art. 3 III 2 GG ergibt sich für den Gesetzgeber die Pflicht, Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu treffen, für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage. Am Montag, den 17.10.2022, 18 Uhr ct, wird Prof. Dr. Oliver Tolmein, der als Prozessvertreter die Triage-Entscheidung des BVerfG maßgeblich mit herbeigeführt hat, von den Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Triage ebenso berichten wie über den Prozess beim BVerfG und den Stand der dem Bundesgesetzgeber obliegenden Regelung des Auswahlverfahrens. Dr. med. Jan Sackarnd, Leiter der Internistischen Intensivmedizin des Universitätsklinikums Münster, wird das Triage-Problem und die gesetzliche Regelung der Frage medizinisch einordnen. Angefragt ist darüber hinaus ein zuständiger Fachpolitiker aus den Reihen des Bundestages. Nach Input-Vorträgen wollen wir gemeinsam mit Ihnen und euch diskutieren. Das Junge Forum Verfassungsrecht an der WWU Münster und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Münster/Münsterland laden hierzu gemeinsam herzlich in den Hörsaal Jur4 im Juridicum (Universitätsstraße 14–16, Münster) ein.
Die Veranstaltung wird hybrid stattfinden. Zoom-Link: https://wwu.zoom.us/j/66383408851?pwd=NGxVZzJ6TTUrOGg3VEU2Zi94TmxwQT09
- Meeting-ID: 663 8340 8851
- Kenncode: 392292
Junges Forum Verfassungsrecht und ASJ Münster/Münsterland
jufoverf@uni-muenster.de