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Danke für die Umfrage, noch ein kritischer Kommentar:
Es wäre sinnvoll, die Einführung des neuen JAG NRW und die damit einhergehende Änderung der Prüfungsordnung an den Beginn des Studiums von Erstsemester*innen zu knüpfen, die daraufhin ihr komplettes Studium nach dem neuen JAG ausrichten können, statt dass die Änderungen des JAG NRW aktuell Studierende mitten im Studium trifft. Es wäre zB fatal, wenn der staatliche Teil nach den alten Regelungen des JAG geschrieben werden könnten, während das Schwerpunktstudium jedoch nach dem neuen JAG organisiert wird.
Außerdem brauchen aktuell Studierende Planungssicherheit: Wer zB in den nächsten Semestern mit der Examensvorbereitung beginnt, ohne das Schwerpunktstudium beendet zu haben, muss sich a) über den Inhalt des Examensstoffs sicher sein, der geändert werden soll und b) er muss auch ohne Schwerpunkt zur staatlichen Prüfung zugelassen werden, was ebenfalls ein Diskussionspunkt war (Punkt 6 https://landesfachschaft.de/wp-content/uploads/2019/05/Stellungnahme-Landesfachschaft-NRW.pdf) und ggf. geändert werden soll (ansonsten würde man die Regelstudienzeit nicht schaffen, finanzielle Probleme, ggf umsonst durchgezogene Examensvorbereitung wg Nachholen des Schwerpunkts etc.).
Das Inkrafttreten des neuen JAG NRW sollte deshalb gut geplant sein und es sollte eine lange Übergangszeit/Vertrauensschutz für aktuell Studierende geben.