Unsere Stellungnahme an die Fakultät auf Basis unserer Umfrageergebnisse könnt Ihr hier einsehen. Auch die Bundesfachschaft sowie Landesfachschaft haben einen Entwurf erstellt, letzterer wird am 14. Oktober abgestimmt und dann an das Ministerium geschickt. Die finale Stellungnahme der Landesfachschaft veröffentlichen wir zeitnah!
Aufgrund zahlreicher Nachfragen möchten wir versuchen, einen klarstellenden Hinweis zur Rückwirkung des zweiten Gesetzes zur Änderung des JAG NRW geben.
Der Gesetzentwurf sieht folgendes vor:
Art. 2 Abs. 1: Das Gesetz tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2: Für Studierende, die sich bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben oder sich binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden, finden […] die Regelungen des JAG in der bis zum Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung Anwendung.
=> Damit gibt es im Ergebnis zurzeit eine Übergangsfrist von 15 Monaten.
In welchem Zeitraum der Gesetzentwurf vom Kabinett in den Landtag eingebracht wird, ist uns nicht bekannt. Ebenso unklar ist, wann der Gesetzentwurf verabschiedet und verkündet wird.
Wir setzen uns aber in jedem Fall neben den zahlreichen inhaltlichen Kritikpunkten insbesondere für eine Verlängerung der Übergangsregelungen ein. Der Vertrauensschutz muss auch im Fall der unechten Rückwirkung ausreichend gewürdigt werden!
Wir bitten euch, von individuellen Einzelfragen diesbezüglich abzusehen. In dringenden Fällen könnt ihr eure Sorgen und Probleme gerne an politik@fsjura.org senden.