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Absolvent*innenbefragung

Liebe Jurastudierende, liebe Absolventinnen und Absolventen,

die Bundesfachschaft hat im Ma?rz 2020 die vierte bundesweite Absolvent*innenbefragung vero?ffentlicht.

„Da die ersten drei Umfragen mit jeweils um die 1.000 Teilnehmenden sehr gut angenommen wurden, haben wir uns dafu?r entschieden, diese Befragung erneut durchzufu?hren – mit vielen bekannten, aber auch neuen Fragen rund um das Jurastudium.

Im Rahmen der Befragung habt Ihr die Mo?glichkeit, uns Eure Meinung
verschiedenen Aspekten des Jurastudiums mitzuteilen. Dabei geht es sowohl um die allgemeinen Studienbedingungen und insbesondere das Schwerpunktstudium als auch um die Examensvorbereitung und den Ablauf der Examenspru?fungen.

Weitere Informationen findet Ihr direkt im Vorfeld der Umfrage, die Ihr unter folgendem Link erreichen ko?nnt:
https://bundesfachschaft.de/abs4
Alternativ ko?nnt Ihr auch u?ber die Seite des BRF unter www.bundesfachschaft.de oder u?ber den Link in der Bio zu der Befragung gelangen.
Die Befragung erfolgt vollkommen anonym und wird ungefa?hr 30-35 Minuten in Anspruch nehmen.


Ihr wu?rdet uns mit Eurer Teilnahme eine enorme Freude bereiten und eine große Hilfe sein, da die Ergebnisse der Befragung nicht nur fu?r uns und Euch interessant sind, sondern auch eine gute Grundlage fu?r die Beru?cksichtigung der studentischen Meinung im Diskurs rund um die juristische Ausbildung bieten, derer man sich beispielsweise im Dialog mit den Justizministerien und anderen wichtigen Institutionen oder bei der Planung von weiteren Projekten an den Universita?ten oder durch den BRF bedienen kann.“

Fu?r Fragen oder Anmerkungen stehen wir Euch gerne zur Verfu?gung.
Wir freuen uns sehr u?ber Eure Mitarbeit und Unterstu?tzung!

Jetzt Haus- und Seminararbeiten einreichen!

Kleiner Reminder: Wir freuen uns auch über die Einreichung von Hausarbeiten (mind. 10 Punkte), sowie Seminararbeiten (mind. 9 Punkte).Schickt eure Seminar- und Hausarbeiten einfach an klausuren@fsjura.org, im Gegenzug erhaltet ihr wie gewohnt eine unserer Tassen als Dankeschön!

Mehr unter: https://fsjura.org/klausurenleihe/

News zum Wintersemester 2020/21

Das Dekanat hat erste Infos zum kommendem Wintersemester veröffentlicht.

Quelle: https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/news-hauptseite/erste-informationen-zum-wintersemester-2020-21/

1. Der Unterricht für die Studierenden des ersten Semesters wird ab dem 2.11.2020 beginnen, ab dem 26.10.2020 findet eine Orientierungswoche sowie Lehrveranstaltungen unter dem Obertitel „Einführung in die Rechtswissenschaft“ statt. Für höhere Fachsemester beginnt der Lehrbetrieb am 26.10.2020.

2. Stand heute geht das Rektorat davon aus, dass im Wintersemester ein Vollbetrieb unter Einschränkungen durch Hygieneregeln entlang der ab dem 26.10.2020 gültigen Allgemeinverfügung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums NRW möglich ist, was Präsenzlehre zulässt. Allerdings liegt die aktuelle Anzahl von Studierenden, sich in einem Hörsaal versammeln dürfen, bei 50 Personen. Wie sich diese Grenze in den nächsten Wochen entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar.

3. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist deshalb damit zu rechnen, dass größere Vorlesungen mit mehreren Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht vollständig als Präsenz, sondern nur als Hybridveranstaltungen oder ausschließlich virtuell angeboten werden können.

4. Welche Veranstaltungen vollständig als Präsenzveranstaltungen, welche als Hybridveranstaltungen (eine Gruppe lernt im Hörsaal, eine weitere Gruppe im virtuellen Raum) und welche allein online angeboten werden, steht derzeit noch nicht fest. Hierüber wird ein Planungsstab „Lehre im WS 2020/21“, bestehend aus dem Dekan, dem Studiendekan, drei Professorinnen und Professoren aus den verschiedenen Fachgruppen sowie je eines Vertreters der Studierenden und des akademischen Mittelbaus, in der zweiten Hälfte des Septembers beraten. Diese Ergebnisse werden wir Ihnen Anfang Oktober (voraussichtlich in der Woche ab dem 5.10.2020) bekanntgeben.

5. Sollte es zu einem weiteren starken Anstieg des Infektionsgeschehens kommen, hat sich das Rektorat vorbehalten, in einen eingeschränkten Betrieb bzw. im Fall eines erneuten Lockdowns in einen Minimalbetrieb überzugehen. Dies würde bedeuten, dass die Lehre ganz überwiegend oder ausschließlich virtuell stattfindet. Sollte diese Entwicklung eintreten, was wir weder hoffen, noch derzeit erwarten, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren.

6. In jedem Fall werden wir gewährleisten, dass auch das WS 2020/21 wie bereits das SS 2020 vollumfänglich studierbar sein wird und alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht werden können. Soweit die Lehre ganz oder teilweise virtuell angeboten werden muss, werden wir auf die im SS 2020 erprobten Formate (ZOOM-Vorlesungen, Aufzeichnung und Übertragung der Vorlesung aus dem Hörsaal bzw. Audiodaten mit Fragerunden) setzen.

Bleiben Sie gesund und heiter, zumindest aber gelassen!

gez. Matthias Casper, Dekan

Stand: 26.08.2020″

Aktuelles zum RWS

In den vergangenen Tagen haben wir gehäuft Feedback von Studierenden zur Bibliothekssituation erhalten. 

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie stehen wir in einem engen Austausch mit dem Dekanat und der Leitung der rechtswissenschaftlichen Bibliotheken. Unsere Forderung ist klar: Die Bibliotheken müssen – soweit es der Infektionsschutz zulässt – den Studierenden zur Benutzung möglichst vollumfänglich zugänglich gemacht werden. Diese Forderung haben wir im April auch schon dem Rektor der Universität zugetragen. 

Neben eurem Feedback geben wir dauerhaft unsere Kritik und Anregungen an die Verantwortlichen der Universität weiter, wodurch ein konstruktiver Austausch gewährleistet wird.  

Erst letzte Woche Freitag hat sich Timo, unser Vorsitzender, mit dem Geschäftsführer des RWS getroffen und über die aktuelle Bibliothekssituation gesprochen. Der Fachschaftwurde zugesagt, dass das RWS ab dem 5. September 2020 samstags und sonntags für einen weiteren Slot öffnet. 

Die ULB hat uns zudem darüber informiert, dass sie derzeit in Abstimmung mit dem Rektorat und dem Arbeitsschutz der WWU ein Konzept erarbeiten, wie sie ab Anfang Oktober die Öffnungszeiten an den Abenden und am Wochenende wieder ausweiten können. Als Gründe für diese späte Handlung werden die Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit des Personals genannt sowie die Finanzierung von weiteren Wachpersonal und zusätzlichen Reinigungszyklen.

Das sehr zögerliche Vorgehen vieler universitärer Institutionen konnten wir von Beginn an nur schwer nachvollziehen und hätten uns gewünscht, den Studierenden mehr entgegenzukommen, um eine Lernatmosphäre zu schaffen, die ein erfolgreiches Studium fördert. 

Die Öffnungszeiten der Bibliotheken vor der Corona-Pandemie müssen daher weitgehend wiederhergestellt werden!

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir unseren Austausch fortsetzen und euch laufend über alle Neuigkeiten informieren.

O-Gruppen Leiter gesucht!


Wie sich viele von euch bereits denken ko?nnen, wird die O-Woche im kommenden Semester anders als sonst. Da wir aber trotzdem der neuen Ersti-Generation einen guten Start ins Studium bieten wollen, brauchen wir Euch. Die O-Woche soll vom 26.10.-30.10.2020 stattfinden. Wir wollen mo?glichst viel vom altbekannten O-Wochen-Feeling erhalten, mu?ssen jedoch spontan schauen, was konkret umzusetzen geht. Nach aktueller Lage soll es Pra?senzveranstaltungen in der Uni geben. Außerdem wollen wir in kleinen und festen 10er Gruppen, den Erstis das Kennenlernen der Stadt und der Mitstudierenden ermo?glichen! Wenn ihr dabei helfen wollt, dass die neuen Erstis den bestmo?glichen Start ins Studium erhalten, dann bewerbt euch jetzt unter: veranstaltungsmanagement@fsjura.org
U?ber weitere Entwicklungen werden wir euch O-Gruppen Leitern dann immer u?ber geeignete Kana?le schnellstmo?glich informieren.

Fachschaftsfahrt 2020

Auch dieses Jahr war die Fachschaft Jura wieder auf Fachschaftsfahrt. Dieses Mal ging es (Corona bedingt) ins wunderschöne Sauerland. Nach 7 Monaten digitaler Arbeit lernte sich die Fachschaft nicht nur besser kennen, sondern konnte die letzten Monate bereits reflektieren. Neben einer neuen Werberichtlinie wurde auch die kommende O-Woche diskutiert und erste Konzepte ausgearbeitet. Zudem haben wir die Protokollleihe überarbeitet. Hier dürft Ihr Euch in Zukunft auf ein effektiveres System freuen. Ebenso wurde die Leihe von Seminararbeiten überarbeitet und wir haben die aktuelle Situation in den rechtswissenschaftlichen Seminaren besprochen. Dazu standen noch viele kleinere Themen auf der Tagesordnung, dessen Umsetzungen in kürze auf Instagram veröffentlich werden! Vier Tage produktive Arbeit gingen damit gestern zu Ende und wir freuen uns auf viele weitere produktive Treffen!

#staytuned #fsjuramuenster

Das RWS II öffnet!

Wieder eine gute Nachricht!

Nachdem die Nutzer*innenzahl im RWS I inzwischen auf 82 erhöht worden ist, wird ab dem 10. August auch das RWS II wieder eingeschränkt öffnen.

Täglich (außer an Wochenenden und an Feiertagen) von 09:00 – 12:30 Uhr für zunächst 43 Nutzer*innen. Die Plätze können ab dem 07. August wie gewohnt über das Platzreservierungssystem gebucht werden.

 

Klausuren-Tauschbörse

Liebe Studierende,

da in letzter Zeit viele Anfragen bezüglich der Klausurenleihe kamen, möchten wir gerne mehr Alternativmöglichkeiten für Euch anbieten.

Nutzt diese Gruppe gerne als Austausch-Börse von Altklausuren. Dafür gibt es zwei Regeln:

1. Diese Gruppe ist ausschließlich für Klausuren, die nicht auf Uni-Rep online zu finden sind.

2. Bitte stellt keine Klausuren in diese Gruppe. Dies ist aus Datenschutzgründen leider nicht möglich, ein privater Austausch aber schon.

Wir hoffen, dass sich so mehr Möglichkeiten für die Altklausurenleihe bieten. Bei Fragen, wendet Euch gerne an uns.

Gruppenlink: https://www.facebook.com/groups/2712381128991044

Eure Fachschaft

Das RWS öffnet ein Stückchen mehr!

Folgendes hat das RWS bekannt gegeben:

Ab dem 1. Juli 2020 wird es Veränderungen zur eingeschränkten Einsichtnahme im RWS I geben:

WEITERS UPDATE:

Ab Montag, den 13.7.2020 erhöht sich die Nutzer*innenzahl/Slot auf 82 (die zusätzlichen 26 Plätze im Ö-Rechtskeller sind aber erst ab dem 11.7. reservierbar!)

  • Wir verlängern die Zeitslots auf zweimal 3,5 Stunden/Tag (Beginn: 9 und 14 Uhr, jeweils von montags bis freitags außer an Feiertagen)
  • Wir erweitern die Nutzergruppen: Ab dem 1. Juli werden Studierende und Wissenschaftler*innen mit einem gültigen A- oder K-Ausweis der ULB zugelassen
  • Die Anmeldung über das bisherige Formular entfällt
  • Sie müssen sich Ihre Plätze zwingend über das neue ULB-Platzreservierungssystemselbst buchen (die Platzbereiche finden Sie in der Grafik weiter unten)
  • Beachten Sie bitte die FAQ des neuen Reservierungssystems
  • Beachten Sie bitte auch die angepassten Regeln für Ihren Besuch.
  • Der Vorbstellservice für Literatur aus dem RWS I entfällt (dies gilt nicht für Literatur aus dem RWS II, der ZRB und der RHB. Diese Literatur muss zu Beginn des Slots angemeldet werden)

Wichtig: Externe Doktorand*innen ohne WWU-IT-Kennung müssen sich für eine Platzreservierung unter rws2@uni-muenster.de anmelden.

Wichtig bleibt außerdem der Hinweis: Um die Scan2Mail-Funktion der neuen WWU-Multifunktionsgeräte während der Slots nutzen zu können, müssen Sie sich im Vorfeld des Besuches im Online-Portal der WWU-IT einen PIN einrichten (hier finden Sie eine Anleitung). Alternativ können Sie Ihre Scans über Ihre Studierendenkarte auf einem mitgebrachten USB-Stick speichern.

Wir freuen uns auf ein weiteres Stückchen Normalität im RWS!

Ihr RWS-Bibliotheksteam“

Wir als Fachschaft setzen uns weiter für eine erweiterte Öffnung des RWS ein.

Veröffentlichung des JPA Hamm bezüglich der Anrechnung des „Corona-Semesters“

Folgende Mitteilung hat das JPA veröffentlicht:

https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/09_sammlung/Ergaenzung-Hinweis-Freiversuch-Stand-06_07_2020.pdf

Wichtiger klarstellender Hinweis Freiversuch / Sonderregelung „Corona- Freisemester“

„Unter dem 19. Mai 2020 ist bekanntgegeben worden, dass das Sommersemester 2020 wegen der durch die CoVID-19-Pandemie entstandenen Einschränkungen bei der Berechnung der Semesterzahl für den Freiversuch nach § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW unberücksichtigt bleibt – unter Hinweis darauf, dass diese Regelung aber bei Prüflingen, die sich vor dem 01.04.2020 zum Freiversuch ohne Abschichtung hätten melden müssen, ohne Auswirkung ist.
Angesichts zahlreicher eingegangener Anfragen wird Folgendes ergänzend klargestellt:

Die Zulassung zur Abschichtung setzt gemäß § 12 Abs.1 JAG NRW eine Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bis spätestens zum Abschluss des siebten Fachsemesters voraus. Diese Frist kann trotz des Freisemesters „Sommersemester 2020“ nur noch wahren, wer das siebte Fachsemester (ggfs. unter Berücksichtigung anderer Freisemester gemäß § 25 Abs. 2 JAG NRW) noch nicht mit Ablauf des Wintersemesters 2019/2020 am 31.03.2020 abgeschlossen hatte.
Die Zulassung zum Freiversuch ohne Abschichtung setzt gemäß § 25 Abs.1 JAG NRW eine Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bis spätestens zum Abschluss des achten Fachsemesters voraus. Diese Frist kann trotz des Freisemesters „Sommersemester 2020“ nur noch wahren, wer das achte Fachsemester (ggfs. unter Berücksichtigung anderer Freisemester gemäß § 25 Abs. 2 JAG NRW) noch nicht mit Ablauf des Wintersemesters 2019/2020 am 31.03.2020 abgeschlossen hatte.

Die Sonderregelung zum „Corona-Freisemester“ bleibt also ohne Auswirkung, soweit die Meldefristen der §§ 12 Abs. 1; 25 Abs.1 JAG NRW bereits vor Beginn des Sommersemesters 2020 abgelaufen waren.
Es wird dringend gebeten, von entsprechenden individuellen Anfragen abzusehen. Angesichts des derzeitigen stark erhöhten Geschäftsanfalls kann und wird eine zeitnahe Beantwortung nicht erfolgen.“