Schließung des RWS I und II im coronabedingten Lockdown

Ab Mittwoch, 16.12.20 bis Sonntag, 10.01.20 bleiben die rechtswissenschaftlichen Bibliotheken aufgrund der derzeit gültigen Corona-Schutzverordnung NRW geschlossen.

Die Literaturversorgung wird für Studierende (wie bisher) über das Learnweb der jeweiligen Kurse sowie über einen Scanservice (vor allem für externe Doktorant*innen) per E-Mail an rws1@uni-muenster gewährleistet. Auch der Campuslieferdienst der ULB wird aufrechterhalten.
Vom 23.12.2020–27.12. 2020 sowie vom 31.12.2020–03.01.2021 wird es keine Möglichkeit der virtuellen Literaturversorgung geben.

Gespräche über das RWS

In den vergangenen Wochen haben wir das Gespräch mit den Verantwortlichen der juristischen Bibliotheken über die aktuellen Auflagen und Bestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie gesucht.

Unser Ziel ist neben dem Austausch über das aktuelle Vorgehen vor allem die Berücksichtigung studentischerInteressen bei der weiteren Planung. Konkrete Forderungen sind unter anderem die Etablierung von Langzeitarbeitsplätzen im RWS, erweiterte/zusätzliche Slot-Zeiten und das Ermöglichen eines Wiedereinlasses, auch wenn das Gebäude für eine Pause an der frischen Luft verlassen wird.

Aufgrund der aktuell niedrigen Auslastung in den Bibliotheken sehen die Verantwortlichen leider zurzeit (noch) keinen Anlass, Veränderungen am bestehenden System vorzunehmen. Die Gründe für die sinkende Auslastung werden generell im (erneuten) Online-Semester und vor allem in der verschärften Maskenpflicht am Arbeitsplatz gesehen. Auch von der Leitung der juristischen Bibliotheken wird die Anordnung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz nicht befürwortet und auf eine schnelle Abschaffung gehofft.

Es wurde vereinbart, dass die weitere Entwicklung kontinuierlich beobachtet wird und bei Bedarf (= steigender Auslastung) Anpassungen vorgenommen werden. Eine erneute Evaluierung der Umstände wird noch vor der Weihnachtspause stattfinden und soll darüber hinaus in konstanten Zeitabschnitten fortgeführt werden. Einstweilen wurde die Prüfung für die Einführung eines Wiedereinlasses während eines laufenden Slots (ähnlich zu den Regelungen in der ULB) zugesichert.

Wir halten Euch auf dem Laufenden. Bleibt gesund!

Liebe Grüße

Eure Fachschaft

Wahl von fünf neuen Fachschaftsrät:innen

Lust auf Fachschaftsarbeit? Am 01.12.2020 steht die Wahl zur Neubesetzung von fünf Posten des Fachschaftsrates an!

Diese Posten werden frei: „Hochschul- und Rechtspolitik“, „Finanzen“, „Sponsoring“„Prüfungsleistungen“, „Veranstaltungsmanagement II“! Nähere Informationen zu der Bewerbung findet Ihr hier.

Damit Ihr wisst, mit wem Ihr zusammenarbeiten würdet, stellen wir Euch an dieser Stelle kurz die Fachschaftsrät:innen vor, die im Mai gewählt wurden und dementsprechend noch ein halbes Jahr gemeinsam mit Euch in der Fachschaft vertreten sein werden:

Vorsitz: Timo Strunz

Digitales und interne Verwaltung: Simona Bruder

Öffentlichkeitsarbeit: Kira Kock

Veranstaltungsmanagement I: Oskar Gergs

Erstsemester, Studien- und Sozialberatung: Tomma Kessling

Wir freuen uns über jede und jeden, die oder der Interesse hat, bei der Fachschaftsarbeit mitzuwirken und sind gespannt auf Eure Bewerbungen.

Schreibt am besten den vakanten Posten eine Mail und tauscht Euch vorab aus!

Eure Fachschaft

News zur JAG-Reform

Unsere Stellungnahme an die Fakultät auf Basis unserer Umfrageergebnisse könnt Ihr hier einsehen. Auch die Bundesfachschaft sowie Landesfachschaft haben einen Entwurf erstellt, letzterer wird am 14. Oktober abgestimmt und dann an das Ministerium geschickt. Die finale Stellungnahme der Landesfachschaft veröffentlichen wir zeitnah!

Aufgrund zahlreicher Nachfragen möchten wir versuchen, einen klarstellenden Hinweis zur Rückwirkung des zweiten Gesetzes zur Änderung des JAG NRW geben.

Der Gesetzentwurf sieht folgendes vor: 

Art. 2 Abs. 1: Das Gesetz tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.

Art. 2 Abs. 2: Für Studierende, die sich bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben oder sich binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden, finden […] die Regelungen des JAG in der bis zum Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung Anwendung.

=> Damit gibt es im Ergebnis zurzeit eine Übergangsfrist von 15 Monaten.

In welchem Zeitraum der Gesetzentwurf vom Kabinett in den Landtag eingebracht wird, ist uns nicht bekannt. Ebenso unklar ist, wann der Gesetzentwurf verabschiedet und verkündet wird. 

Wir setzen uns aber in jedem Fall neben den zahlreichen inhaltlichen Kritikpunkten insbesondere für eine Verlängerung der Übergangsregelungen ein. Der Vertrauensschutz muss auch im Fall der unechten Rückwirkung ausreichend gewürdigt werden! 

Wir bitten euch, von individuellen Einzelfragen diesbezüglich abzusehen. In dringenden Fällen könnt ihr eure Sorgen und Probleme gerne an politik@fsjura.org senden.

Erweiterte Öffnungszeiten in der ULB

Ab 5.10.: Erweiterte Öffnungszeiten und Nutzungsmöglichkeiten

Ab Montag, 5.10.2020 gelten für die ULB-Zentralbibliothek neue Öffnungs- und Servicezeiten.
Die Magazine in den Untergeschossen werden wieder für Nutzer*innen geöffnet, weshalb die Bestellmöglichkeit auf die Bestände dort am Mittwochabend, 30.9. deaktiviert wird.
Zum Lernen und Arbeiten und z. B. auch für die Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen werden zusätzliche Einzelarbeitsplätze im Gruppen-Saal (keine Ruhezone) reservierbar sein.

Montag bis Freitag

  • Bibliothek: 8:00–21:30 Uhr
  • Magazine in den Untergeschossen, Buch-Abholung: 9:00–21:00 Uhr
  • Lehrbuch-Magazin: 9:00–14:00 Uhr und 18:00–21:00 Uhr
  • Rückgabe: während der gesamten Öffnungszeit (8:00–21:00 Uhr am Schalter, 21:00–21:30 Uhr in der Bücherbox)
  • Reservierbare Einzelarbeitsplätze
    • Haupt-Lesesaal: 8:00–12:00 / 13:00–17:00 / 18:00–21:30 Uhr
    • Westfalica-Lesesaal: 8:00–12:00 / 13:00–21:30 Uhr
    • Gruppen-Saal: von 8:00 bis 20:00 Uhr in 6 Zweistunden-Zeitfenstern

Samstag/Sonntag

  • Bibliothek: 10:00–18:00 Uhr
  • Magazine in den Untergeschossen, Lehrbuch-Magazin und Buch-Abholung: 10:00–17:30 Uhr
  • Rückgabe: während der gesamten Öffnungszeit (10:00–17:30 Uhr am Schalter, 17:30–18:00 Uhr in der Bücherbox)
  • Reservierbare Einzelarbeitsplätze
    • Haupt- und Westfalica-Lesesaal: 10:00–18:00 Uhr
    • Gruppen-Saal: 10:00–14:00 und 14:00–18:00 Uhr“

Quelle:https://www.ulb.uni-muenster.de/bibliothek/aktuell/nachricht/2617?fbclid=IwAR08gm7eLRhKOMEQoNfmaTl35Rbd1mRHUdGQ4FqNT5jKD-_k9C0FAF_aHwE

*Abgelaufen* Umfrage zur JAG-Reform NRW

Liebe Studierende der Universität Münster,

wie viele von Euch bereits mitbekommen haben, steht eine neue Reform des Juristenausbildungsgesetz (JAG) an. In diesem Artikel erfahrt Ihr mehr über die neue Reform. Wir, als Fachschaft Jura Münster, wollen mit dieser Umfrage ein Stimmungsbild der Studierenden erlangen, um feststellen zu können, wie die Jura-Studierenden der neuen Reform gegenüber stehen.

Bitte füllt daher die folgende Umfrage gewissenhaft aus. Solltet Ihr Fragen haben, so könnt Ihr uns jederzeit gerne via E-Mail oder Social Media kontaktieren.

Herzlichen Dank!

Eure Fachschaft Jura Münster!

Absolvent*innenbefragung

Liebe Jurastudierende, liebe Absolventinnen und Absolventen,

die Bundesfachschaft hat im Ma?rz 2020 die vierte bundesweite Absolvent*innenbefragung vero?ffentlicht.

„Da die ersten drei Umfragen mit jeweils um die 1.000 Teilnehmenden sehr gut angenommen wurden, haben wir uns dafu?r entschieden, diese Befragung erneut durchzufu?hren – mit vielen bekannten, aber auch neuen Fragen rund um das Jurastudium.

Im Rahmen der Befragung habt Ihr die Mo?glichkeit, uns Eure Meinung
verschiedenen Aspekten des Jurastudiums mitzuteilen. Dabei geht es sowohl um die allgemeinen Studienbedingungen und insbesondere das Schwerpunktstudium als auch um die Examensvorbereitung und den Ablauf der Examenspru?fungen.

Weitere Informationen findet Ihr direkt im Vorfeld der Umfrage, die Ihr unter folgendem Link erreichen ko?nnt:
https://bundesfachschaft.de/abs4
Alternativ ko?nnt Ihr auch u?ber die Seite des BRF unter www.bundesfachschaft.de oder u?ber den Link in der Bio zu der Befragung gelangen.
Die Befragung erfolgt vollkommen anonym und wird ungefa?hr 30-35 Minuten in Anspruch nehmen.


Ihr wu?rdet uns mit Eurer Teilnahme eine enorme Freude bereiten und eine große Hilfe sein, da die Ergebnisse der Befragung nicht nur fu?r uns und Euch interessant sind, sondern auch eine gute Grundlage fu?r die Beru?cksichtigung der studentischen Meinung im Diskurs rund um die juristische Ausbildung bieten, derer man sich beispielsweise im Dialog mit den Justizministerien und anderen wichtigen Institutionen oder bei der Planung von weiteren Projekten an den Universita?ten oder durch den BRF bedienen kann.“

Fu?r Fragen oder Anmerkungen stehen wir Euch gerne zur Verfu?gung.
Wir freuen uns sehr u?ber Eure Mitarbeit und Unterstu?tzung!

Jetzt Haus- und Seminararbeiten einreichen!

Kleiner Reminder: Wir freuen uns auch über die Einreichung von Hausarbeiten (mind. 10 Punkte), sowie Seminararbeiten (mind. 9 Punkte).Schickt eure Seminar- und Hausarbeiten einfach an klausuren@fsjura.org, im Gegenzug erhaltet ihr wie gewohnt eine unserer Tassen als Dankeschön!

Mehr unter: https://fsjura.org/klausurenleihe/

News zum Wintersemester 2020/21

Das Dekanat hat erste Infos zum kommendem Wintersemester veröffentlicht.

Quelle: https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/news-hauptseite/erste-informationen-zum-wintersemester-2020-21/

1. Der Unterricht für die Studierenden des ersten Semesters wird ab dem 2.11.2020 beginnen, ab dem 26.10.2020 findet eine Orientierungswoche sowie Lehrveranstaltungen unter dem Obertitel „Einführung in die Rechtswissenschaft“ statt. Für höhere Fachsemester beginnt der Lehrbetrieb am 26.10.2020.

2. Stand heute geht das Rektorat davon aus, dass im Wintersemester ein Vollbetrieb unter Einschränkungen durch Hygieneregeln entlang der ab dem 26.10.2020 gültigen Allgemeinverfügung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums NRW möglich ist, was Präsenzlehre zulässt. Allerdings liegt die aktuelle Anzahl von Studierenden, sich in einem Hörsaal versammeln dürfen, bei 50 Personen. Wie sich diese Grenze in den nächsten Wochen entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar.

3. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist deshalb damit zu rechnen, dass größere Vorlesungen mit mehreren Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht vollständig als Präsenz, sondern nur als Hybridveranstaltungen oder ausschließlich virtuell angeboten werden können.

4. Welche Veranstaltungen vollständig als Präsenzveranstaltungen, welche als Hybridveranstaltungen (eine Gruppe lernt im Hörsaal, eine weitere Gruppe im virtuellen Raum) und welche allein online angeboten werden, steht derzeit noch nicht fest. Hierüber wird ein Planungsstab „Lehre im WS 2020/21“, bestehend aus dem Dekan, dem Studiendekan, drei Professorinnen und Professoren aus den verschiedenen Fachgruppen sowie je eines Vertreters der Studierenden und des akademischen Mittelbaus, in der zweiten Hälfte des Septembers beraten. Diese Ergebnisse werden wir Ihnen Anfang Oktober (voraussichtlich in der Woche ab dem 5.10.2020) bekanntgeben.

5. Sollte es zu einem weiteren starken Anstieg des Infektionsgeschehens kommen, hat sich das Rektorat vorbehalten, in einen eingeschränkten Betrieb bzw. im Fall eines erneuten Lockdowns in einen Minimalbetrieb überzugehen. Dies würde bedeuten, dass die Lehre ganz überwiegend oder ausschließlich virtuell stattfindet. Sollte diese Entwicklung eintreten, was wir weder hoffen, noch derzeit erwarten, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren.

6. In jedem Fall werden wir gewährleisten, dass auch das WS 2020/21 wie bereits das SS 2020 vollumfänglich studierbar sein wird und alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht werden können. Soweit die Lehre ganz oder teilweise virtuell angeboten werden muss, werden wir auf die im SS 2020 erprobten Formate (ZOOM-Vorlesungen, Aufzeichnung und Übertragung der Vorlesung aus dem Hörsaal bzw. Audiodaten mit Fragerunden) setzen.

Bleiben Sie gesund und heiter, zumindest aber gelassen!

gez. Matthias Casper, Dekan

Stand: 26.08.2020″